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   BFH, 17.04.1962 - I 296/61   

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BFH, 17.04.1962 - I 296/61 (https://dejure.org/1962,11180)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1962 - I 296/61 (https://dejure.org/1962,11180)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1962 - I 296/61 (https://dejure.org/1962,11180)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1962, 1031
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 153/77

    Zur schenkweisen Unterbeteiligung von Kindern an einer atypischen stillen

    Auch die Tatsache, daß der Kläger den betrieblichen Teil des Gebäudes uneingeschränkt nutzen durfte und nach den tatsächlichen Feststellungen des FG die gesamten Lasten des Grundstücks - insbesondere auch die Kosten der Instandsetzung des Gebäudes - zu tragen hatte, reicht für die Annahme von wirtschaftlichem Eigentum nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 17. April 1962 I 296/61, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 305; vom 6. November 1964 III 373/61, StRK, Steueranpassungsgesetz, § 11, Rechtsspruch 76; vom 19. Mai 1971 I R 18/70, BFHE 102, 396, BStBl II 1971, 643).
  • BFH, 23.08.1963 - III 134/60 U

    Begründung des wirtschaftlichen Miteigentums an Gesellschaftsgrundstücken durch

    Ein Gesellschafter kann ein ihm allein gehöriges Betriebsgrundstück auch mit der Maßgabe in eine Personengesellschaft einbringen, daß nicht er bürgerlich-rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer bleibt, sondern daß das wirtschaftliche Eigentum auf die Gesellschafter übergeht, wenn sie im Innenverhältnis wie Eigentümer über die Substanz, ihren Wert und ihren Ertrag für eigene Rechnung verfügen dürfen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs II 60/56 U vom 24. Oktober 1956, BStBl 1956 III S. 364, Slg. Bd. 63 S. 433; I 296/61 vom 17. April 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962 S. 226).

    Es ist aber, wie in der angeführten Entscheidung I 296/61 vom 17. April 1961 ausgeführt wurde, auch davon auszugehen, daß im Falle des § 11 Ziff. 4 StAnpG das bürgerlich-rechtliche Eigentum vom wirtschaftlichen Eigentum in der Regel nur im Rahmen solcher Rechtsverhältnisse abweicht, in denen das bürgerlich-rechtliche Eigentum dem wirtschaftlichen Eigentum später folgen soll (z.B. Übergabe auf Grund eines Kaufvertrages).

  • BFH, 24.04.1975 - IV R 115/73

    Ausscheiden eines Gesellschafters - OHG - Tod des Gesellschafters - Nachrücken in

    Dieser Vorgang ist als eine gewinnverwirklichende Entnahme (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG) anzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 17. April 1962 I 296/61, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 305; IV R 238/66; Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 16. Aufl., § 16 EStG, Anm. 19 c, 11. Beispiel).
  • BFH, 15.03.1973 - VIII R 90/70

    Käufer eines Eigenheims - Erhöhte AfA - Wirtschaftlicher Ersterwerber -

    Es genügt "Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs" (Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 2.--5. Aufl., § 11 StAnpG, Anm. 8b -- Ergänzungslieferung Dezember 1972 -- sowie BFH-Urteil vom 17. April 1962 I 296/61, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 305, HFR 1962, 226).
  • BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71

    Strukturwandel einer Gärtnerei - Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung -

    So hat der BFH zu Recht z. B. die Entnahme eines Grundstücks angenommen, das der Gesellschafter einer KG an diese verpachtet, wenn der Gesellschafter aus der KG ausscheidet, das Pachtverhältnis aber fortbesteht (BFH-Urteil vom 17. April 1962 I 296/61, StRK, Einkommensteuergesetz § 5, Rechtsspruch 305).
  • BFH, 26.03.1971 - VI R 131/68

    Negativer Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen - Berechtigter

    Wesentliches Kriterium der Eigentümerstellung ist außer der Nutzungsberechtigung und Lastentragung insbesondere die Befugnis, über die Substanz, also das Grundstück als solches, für eigene Rechnung verfügen zu dürfen (BFH-Urteil I 296/61 vom 17. April 1962, HFR 1962, 226; Littmann, a. a. O., § 2 Anm. 102).
  • BFH, 20.11.1969 - I R 201/67

    Vorliegen von Anschaffungskosten bei Erwerb eines bebauten Grundstücks

    Denn weder die Zugehörigkeit noch die steuerliche Zurechnung des Grundstücks zum notwendigen Betriebsvermögen der KG schließt es aus, daß die Steuerpflichtige das Grundstück (unbeschadet der steuerlichen Auswirkung dieses Vorgangs bei der KG, im letztgenannten Fall als Entnahme: BFH-Urteil I 296/61 vom 17. April 1962, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 305) zu Eigentum erwerben konnte mit der Folge, daß bei ihr in Höhe des aufgewendeten Kaufpreises Anschaffungskosten anfielen.
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